Beförderung schwerbehinderter Personen
Schwerbehinderte Menschen können auf allen Straßenbahn- und Omnibuslinien sowie in allen zuschlagfreien und für den Verbundtarif zugelassenen Zügen der DB Regio AG (außer InterCity-Zügen) in der 2. Wagenklasse unentgeltlich fahren.
Als Fahrtausweis gilt der Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und zusätzlichem Beiblatt mit gültiger Wertmarke.
Begleitpersonen schwer behinderter Menschen werden ebenso unentgeltlich befördert, wenn im Ausweis der Zusatz “Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ vermerkt ist oder das Merkzeichen „B“ nicht gelöscht ist.