Fundsachen bei der BSVG

Wenn Sie Gegenstände in unseren Fahrzeugen verloren haben, helfen wir Ihnen gern bei der Suche.

Fragen Sie über unseren Telefonischen Kundenservice an, ob der verlorene Gegenstand gefunden wurde: 0531/28639-577 (montags bis freitags 6:00 bis 18:00 Uhr, samstags 10 -14 Uhr).

Nach Verlust stehen am folgenden Werktag die gefundenen Gegenstände ab ca. 15 Uhr im Service-Center, Bohlweg 26, 38100 Braunschweig zur Abholung bereit.

Bei der Abholung muss eine Kostenpauschale von 3,00 Euro gezahlt und ein Personalausweis oder anderes amtliches Dokument vorgelegt werden.

Öffnungszeiten: montags bis freitags 10 bis 18 Uhr und samstags 10 bis 14 Uhr

Die Fundsachen werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen 3 Monate aufbewahrt. Danach werden sie entsorgt.

 

Der Paragraf 978 Abs. 1 (BGB) Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt findet Anwendung.

 § 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt

(1) Wer eine Sache in den Geschäftsräumen oder den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder einer dem öffentlichen Verkehre dienenden Verkehrsanstalt findet und an sich nimmt, hat die Sache unverzüglich an die Behörde oder die Verkehrsanstalt oder an einen ihrer Angestellten abzuliefern. Die Vorschriften der §§ 965 bis 967 und 969 bis 977 finden keine Anwendung.

Das bedeutet auch, dass es keinen Finderlohn gibt und der Eigentumsübergang an den Finder nach Ablauf der Aufbewahrung nicht erfolgt.

 

Hier die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema Fundsachen:


Muss ich für die Aushändigung meiner Fundsache etwas bezahlen?
Ja, die Kostenpauschale beträgt 3,00€.

Wie kann ich mein Eigentum zurückerlangen, wenn ich es nicht persönlich abholen kann?
Sie können eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Wir bieten keinen Versand von Fundsachen an.

Wie lange werden Fundsachen aufbewahrt und was passiert danach?
Fundsachen werden maximal 3 Monate im BSVG-Fundbüro im Service-Center aufbewahrt. Nach dem Ende der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen vernichtet oder an gemeinnützige Vereine in Braunschweig gespendet.

Was passiert mit aufgefundenen EC- oder Kreditkarten, PAYBACK-Karten, Ausweisen, Personalisierten Dokumenten etc. nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist?
Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet.

Was wird mit Handys, die nicht abgeholt werden?

Auch diese werden nach Ende der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform entsorgt.

Wie kann ich mein Eigentum an einem Schlüssel nachweisen und was passiert mit Schlüsseln nach der Aufbewahrungsfrist?
Der Abgleich kann durch einen Zweitschlüssel erfolgen oder durch eventuell vorhandene Seriennummern. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Schlüssel vernichtet.

Wie weise ich das Eigentum an einem Handy nach?

Nachdem es entsperrt wurde, ist der Eigentümer aus den Einstellungen ersichtlich. Zum Abgleich genügt dann ein Personalausweis/amtliches Dokument. Bitte auch ein Ladekabel mitbringen, weil der Akku oft leer ist.

Welche Fundsachen werden nicht aufgehoben?

  • Dinge die offensichtlich weggeworfen wurden / Müll /Leergut. 
  • Lebensmittel, Flüssigkeiten mit Behältnissen
  • Verschmutzte und übelriechende Gegenstände.
  • Dinge von geringem materiellen Wert (circa weniger als 10 €)

Kann man auf Videoaufzeichnungen zugreifen, um zu sehen, wer meine Fundsache mitgenommen hat?
Anfragen zur Sicherung von Videoaufzeichnungen können ausschließlich bei der Polizei erfolgen. Die Aufnahmen werden 24 Stunden gespeichert und danach automatisch überschrieben – wenn diese nach einem Vorfall nicht von der Polizei angefordert werden.

 

Welche weiteren Fundbüros gibt es in Braunschweig?
Weitere Fundbüros finden Sie auf der website der Stadt Braunschweig unter
www.stadt-braunschweig.de

 

 

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